Glossar
Zahlungsplan
Der Zahlungsplan legt fest, wann welche Teile der Vergütung fällig werden — beim GU-Vertrag frei vereinbart entlang von Bautenständen, beim Bauträger zwingend im Rahmen der MaBV-Raten. Ein fairer Plan spiegelt den Wertzuwachs auf der Baustelle: Zahlung folgt Leistung, nie umgekehrt. Prüfpunkte: Summe der Raten (beim Verbraucherbauvertrag vor Abnahme maximal 90 %), realistische Meilenstein-Definitionen („Rohbau fertig“ muss messbar sein) und die Schlussrate als echter Hebel. Jede fällige Rate verdient den Dreiklang: Leistung da? Summe im Rahmen? Sicherheit geleistet?
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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