Glossar
MaBV
Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schützt Käufer, die an einen Bauträger zahlen, bevor ihnen die Immobilie gehört. Kern ist § 3: Zahlungen nur nach Baufortschritt entlang von 13 definierten Bauabschnitten, zusammengefasst in höchstens 7 Raten, erste Rate maximal 30 % (bei enthaltenem Grundstück) — und überhaupt erst, wenn Vormerkung, Baugenehmigung und Lastenfreistellung gesichert sind. Jeder Bauträger-Zahlungsplan lässt sich gegen dieses Raster prüfen; Abweichungen sind Verhandlungsstoff vor der Beurkundung.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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