Glossar
Fälligkeit
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem eine Forderung gezahlt werden muss. Am Bau wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB); Abschlagszahlungen werden nach erbrachter Leistung, beim Bauträger nach den MaBV-Stufen fällig. Wichtig für die Praxis: Eine Rechnung zu erhalten heißt nicht, dass sie fällig ist — berechtigte Prüfung ist kein Verzug. Und umgekehrt: Fällige Rechnungen unbegründet liegen zu lassen kostet Verzugszinsen und Baustellenklima.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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