Glossar
Verbraucherbauvertrag
Der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) ist der Vertrag, mit dem ein Verbraucher den Bau eines neuen Gebäudes — oder erhebliche Umbauten vergleichbaren Umfangs — bei einem Unternehmer beauftragt, typisch beim GU- oder Hausanbieter-Vertrag. Er bringt zwingende Schutzrechte: Baubeschreibungspflicht vor Vertragsschluss, verbindliche Fertigstellungsangaben, 14-tägiges Widerrufsrecht (bei nicht notarieller Beurkundung), die 90-%-Grenze für Abschläge und die 5-%-Sicherheit bei der ersten Abschlagszahlung (§ 650m BGB). Einzelgewerke-Verträge fallen nicht darunter.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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