Glossar
Generalunternehmer (GU)
Ein Generalunternehmer errichtet das gesamte Gebäude aus einer Hand und beschäftigt dafür eigene Nachunternehmer — du hast einen Vertrag, einen Ansprechpartner, einen Zahlungsplan. Das reduziert Koordinationsaufwand, verlagert aber viel auf ein einziges Vertragswerk: Leistungsbeschreibung, Zahlungsplan und Änderungsregeln müssen sitzen. Schließt ein Verbraucher mit dem GU den Bau eines neuen Gebäudes ab, ist es ein Verbraucherbauvertrag mit den Schutzrechten aus § 650i ff. BGB (90-%-Grenze, 5-%-Sicherheit).
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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