Glossar

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt (oder gesichert) ist. Ohne sie trägt das Grundbuchamt keinen Eigentümerwechsel ein — sie ist also das steuerliche Nadelöhr zwischen Kaufvertrag und Eigentum. Ablauf: Der Notar meldet den Kauf, das Finanzamt verschickt den Steuerbescheid, du zahlst, die Bescheinigung geht an den Notar. Verzögerte Zahlung verzögert die Umschreibung — und bei Finanzierungen mitunter die Auszahlung.

Verwandte Begriffe

Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.

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