Angebotsvergleich
Angebote vom Handwerker vergleichen: worauf es ankommt
Die kurze Antwort
Handwerker-Angebote vergleichst du nie über die Endsumme, sondern Position für Position: gleiche Leistung, gleiche Menge, gleiche Qualität? Die drei teuersten Fallen sind fehlende Positionen (kommen als Nachtrag zurück), Bedarfspositionen ohne Preis und Stundenlohnarbeiten ohne Deckel. Drei Angebote je Gewerk sind der Standard — die Spanne dazwischen liegt oft bei 20 % und mehr.
Zwischen dem billigsten und dem besten Angebot liegt oft genau eine fehlende Zeile. Wer nur Endsummen vergleicht, kauft diese Zeile später als Nachtrag — zum Nachtragspreis. So vergleichst du wie ein Profi, ohne einer zu sein.
Vergleichbar machen: gleiche Basis für alle
Der Vergleich beginnt vor dem Angebot — bei der Anfrage. Drei Dinge machen Angebote vergleichbar:
- Gleiche Leistungsbeschreibung für alle Anbieter (aus deiner Planung oder als Referenz-LV), statt „machen Sie mal ein Angebot für das Bad“.
- Gleiche Mengenbasis: Quadratmeter, Stückzahlen, Längen mitliefern. Sonst vergleicht ihr Schätzungen, nicht Preise.
- Gleiche Qualitätsangaben: Materialklassen, Fabrikate („oder gleichwertig“), Ausführungsstandards.
Der Aufwand zahlt sich doppelt: Bessere Anfragen erzeugen auch bessere Angebote — Handwerker nehmen präzise Bauherren ernster.
Position für Position: die eigentliche Arbeit
Lege die Angebote nebeneinander und gehe Zeile für Zeile. Worauf du achtest:
| Prüfpunkt | Warnsignal | Konsequenz |
|---|---|---|
| Fehlende Positionen | Anbieter B hat keine Baustelleneinrichtung | Später Nachtrag — Summe korrigieren |
| Mengenabweichungen | 120 m² vs. 145 m² Putzfläche | Nachmessen; Abrechnungsart klären |
| Bedarfspositionen | „nach Aufwand“, „falls erforderlich“ | Preis oder Deckel verlangen |
| Stundenlohnarbeiten | offener Stundensatz ohne Kontingent | Obergrenze + Rapportpflicht vereinbaren |
| Qualitätssprünge | anderes Fabrikat, dünnere Dämmung | gleichwertig? Sonst Preis anpassen |
| Nebenkosten | Anfahrt, Entsorgung, Gerüst extra | in Vergleichssumme einrechnen |
Aus jeder Zeile entsteht eine korrigierte Vergleichssumme: Endsumme plus die Kosten dessen, was fehlt oder offen ist. Erst diese Zahl vergleichst du. In BOB nimmt dir der Angebotsvergleich genau diese Arbeit ab: Positionen werden nebeneinandergelegt, Lücken markiert, und die Vergleichssummen rechnen Nachlässe und Skonto gleich mit.
Neben dem Preis: die stillen Kriterien
Der Preis entscheidet zwischen vergleichbaren Angeboten — vorher entscheiden andere Dinge, wer überhaupt vergleichbar ist: Termin-Zusagen (steht ein Zeitfenster im Angebot?), Gewährleistungs- und Versicherungsnachweise, Referenzen in deiner Bauweise, und die Qualität der Rückfragen: Ein Betrieb, der vor dem Angebot Fragen stellt, hat den Auftrag verstanden. Zahlungsbedingungen gehören ebenfalls auf den Tisch — was zulässig ist, steht in Abschlagszahlungen: deine Rechte.
Nach der Entscheidung: das Angebot wird Auftrag
Mit der Beauftragung wird aus der Schätzung im Kostenplan eine gebundene Summe — ab jetzt zählt „beauftragt“, nicht mehr „geplant“. Halte im Auftrag fest: Leistungsumfang (das Angebot als Anlage), Preisbindung, Termine, Zahlungsplan, Gewährleistung. Und behandle jede spätere Abweichung als das, was sie ist: ein Nachtrag mit Schriftform und Freigabe — nicht als Zuruf über den Bauzaun.
Quellen und Stand
- § 632a BGB — Abschlagszahlungen (Wert der erbrachten Leistung)Stand: 09/2026
- § 650m BGB — 90-%-Grenze und Sicherheiten beim VerbraucherbauvertragStand: 09/2026
Geprüft am 25.09.2026. Zahlen-Artikel werden vierteljährlich aktualisiert. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Finanzberatung.
Häufige Fragen
Drei je Gewerk ist der praktikable Standard: genug für eine echte Preisspanne, wenig genug, um es bei 15 Gewerken durchzuhalten. Bei großen Summen (Rohbau, Haustechnik) lohnen auch vier bis fünf.
Nicht automatisch — aber prüfwürdig. Häufigste Erklärungen: fehlende Positionen, knappere Qualitäten, optimistische Mengenansätze oder schlicht freie Kapazität. Die ersten drei findest du im Positionsvergleich; die vierte ist ein legitimer Glücksfall.
Preise nachverhandeln ist üblich und legitim („Liegt ein besseres Angebot vor — können Sie bei Position X mitgehen?“). Komplette Angebote des einen an den anderen weiterzureichen ist dagegen unfair und rechtlich heikel: Kalkulationen sind Geschäftsgeheimnisse. Verhandle mit Zahlen, nicht mit Dokumenten.
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