Glossar
Abnahme
Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgerecht hergestellt ist — der wichtigste Rechtsmoment des ganzen Bauvertrags. Mit ihr wird die Vergütung fällig, die Beweislast für Mängel wechselt auf dich, die Gewährleistungsfrist beginnt, und die Gefahr geht über. Deshalb gilt: nie unter Zeitdruck abnehmen, Mängel im Protokoll festhalten und beim Verbraucherbauvertrag daran denken, dass mindestens 10 % der Vergütung erst nach der Abnahme fällig werden. Eine Begleitung durch Sachverständige kostet wenig im Verhältnis zu dem, was ein sauberes Abnahmeprotokoll wert ist.
Verwandte Begriffe
Begriffe kennen ist gut. Beträge im Griff haben ist besser.
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